Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Vertragsabschluss
Der Besteller erhält vom Caterer eine detaillierte Offerte, die weder für den Besteller noch für den Caterer verbindlich ist. Bei Bestellung via online Catering Shop nimmt der Caterer nach Eingang der Offert-Anfrage Kontakt auf, um die Details zu klären und erstellt eine detaillierte, unverbindliche Offerte. Nach einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der Caterer den Auftrag in schriftlicher Form. Eine Vereinbarung kommt dann zustande, sobald der Besteller diesen Auftrag bestätigt. Erfolgt die Bestätigung nicht innert der vom Caterer gesetzten Frist, verliert die Offerte ihre Gültigkeit.

Mindestbestellung: CHF 30.00 

Bestell-Fristen
Bestellzeiten: Mo - Fr: 08.00 bis 15.30 Uhr

Kaffeepausen, Working Lunches, Apéros
Bis 8 Uhr, 48h vor dem Anlass

Abendanlässe & Spezial Events
  1 –   50 Personen                      10 Uhr, 2 Arbeitstage vor dem Anlass
51 – 100 Personen                      10 Uhr, 5 Arbeitstage vor dem Anlass
mehr als 100 Personen              10 Uhr, 10 Arbeitstage vor dem Anlass

Die Bestätigung des Anlasses und die endgültige Anzahl der Teilnehmer müssen vom Besteller per E-Mail erfolgen, spätestens bis zur in der Offerte angegebenen Frist. Nach Ablauf dieser Frist wird die zuletzt bekannte Anzahl Personen voll verrechnet. Eine Erhöhung/ Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss mindestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung dem Auftragnehmer schriftlich gemeldet werden und bedarf dessen Zustimmung.

Express-Zuschlag
Wenn Bestellungen kurzfristig (Bestellung und Lieferung am selben Tag) aufgegeben werden, muss mit Einschränkungen im Angebot gerechnet werden. Zusätzlich verrechnen wir CHF 25.00 Express-Zuschlag.

Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind in Schweizer Franken.

Die Preise verstehen sich inklusive Geschirr und Verbrauchsmaterial. Nicht geöffnete und unbeschädigte Getränke nehmen wir gerne zurück. Beschädigtes oder fehlendes Geschirr wird dem Auftraggeber belastet. Wir stellen Ihnen den effektiven Getränkeverbrauch in Rechnung. 

Lieferzeiten
Montag bis Freitag: 07.00 bis 16.00 Uhr, 
Andere Lieferzeiten nach Absprache.

Abholung 
Je nach gewähltem Angebot stellen wir Ihnen die bestellten Speisen und Getränke auch gerne zum Abholen bereit. Bitte vereinbaren Sie im Restaurant einen Termin für die Abholung.

Liefergebühren pro Lieferung

Abholung im Restaurant                        Gratis
mit Rückgabe der Gebinde

Im Areal, pauschal                           CHF 35.00 
(nur Lieferung, ohne Aufbau)   

Lieferung mit Einrichten/                 CHF 45.00
Retourbringen

Ausserhalb Areal (nur Lieferung, ohne Aufbau) gemäss individueller Offerte

Annulationskosten
  0 - 12 h vor dem Anlass:        100 %*

12 - 24 h vor dem Anlass:         50 %*

24 h vor dem Anlass:                keine Kosten
*des Bestellwertes

Mitarbeiterkosten pro Stunde
Montag bis Freitag von           CHF   60.00 / 70.00
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Samstag und Sonntag            CHF   67.50 / 77.50 
Mo-Fr: 22.00 bis 05.00 Uhr

Chauffeur inkl. Fahrzeug        CHF 150.00 
Es werden die effektiven Kosten verrechnet.

Allergiker-Information
Unsere Gerichte werden täglich in Küchen zubereitet, in denen es verschiedene allergene Substanzen gibt. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen können wir aufgrund von Kreuzkontamination nicht völlig ausschliessen, dass ein Allergen vorhanden ist.

Mobiliar
Das Mobiliar, z.B. Tische und Stühle, muss vom Besteller über das Gebäudemanagement organisiert werden. Ansonsten per Absprache mit Eldora AG

Stehtischmiete pro Tag            CHF 30.00

Banketttischmiete pro Tag        CHF 50.00

Werbung
Erfolgt vom Veranstalter eine Veröffentlichung oder Werbung ohne schriftliche Zustimmung vom Caterer und werden dadurch wesentliche Interessen des Caterers beeinträchtigt, so hat dieser das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

Zapfengeld
Für selbst mitgebrachte Weine, die durch unsere Mitarbeiter ausgeschenkt, gekühlt und/oder bereitgestellt werden, berechnen wir ein Zapfengeld von CHF 18.50 pro Flasche.

Rechnungsstellung und Bezahlung
Alle Preise sind inkl. MwSt. und in Schweizer Franken.

 Nach Durchführung des Anlasses erhält der Auftraggeber vom Caterer eine Rechnung mit detaillierter Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen (Essen, Getränke, Transport, Material, Personal), die Mehrwertsteuer und allfällige Verluste bei Retourmaterial ausgewiesen werden.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen ohne Abzug eines Skontos zu begleichen.

Vorauszahlung
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Gegenwert von CHF 10'000, so ist der Caterer berechtigt, eine Anzahlung von maximal 50 % des Bestellwertes gemäss Auftragsbestätigung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlung muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass auf das Konto des Caterers eingezahlt werden.

Geschirrverlust – Ersatzkosten
Wir verrechnen keine Geschirrmiete, wenn sie Ihre Veranstaltung bei uns buchen. Wenn Sie Geschirr, Besteck etc. bei uns mieten, sind die Kosten für Abwasch und Reinigung im Mietpreis enthalten. Bei Zulieferung gelten unsere Lieferkosten. Fehlendes oder beschädigtes Material wird wie folgt verrechnet:

Geschirr            
Teller, 28 cm       12.00 / Stk.
Teller, 18 cm         9.00 / Stk.
Salat-Teller klein    7.00 / Stk.
Suppenschale        7.00 / Stk.
Apero Food Gläser / Schalen    7.00 / Stk
Kaffeetasse mit Unterteller     12.00 / Stk.
Espressotasse mit Unterteller  12.00 / Stk.

Besteck            
Messer           7.00 / Stk.
Gabel             7.00 / Stk.
Suppenlöffel  7.00 / Stk.
Kaffeelöffel    3.00 / Stk.
Schöpfkelle  20.00 / Stk.
Zange          20.00 / Stk.

Gläser            
Champagnerglas     7.00 / Stk.
Rotweinglas            7.00 / Stk.
Weissweinglas        7.00 / Stk.
Wasserglas, 2.5 dl  5.00 / Stk.

Zubehör            
Korkenzieher      25.00 / Stk.
Grosses Messer  30.00 / Stk.
Schale                30.00 / Stk.
Platte                 30.00 / Stk.
Korb                  25.00 / Stk.
Thermoskanne   25.00 / Stk.

Tischtücher und Servietten            
Tischtuch Stoff, weiss (1.30m x 1.30m)   15.00 / Stk.
Tischtuch Stoff, weiss (1.60m x 1.60m)   25.00 / Stk.
Stoff-Serviette, weiss                                 7.00 / Stk.

Haftung des Veranstalters/Auftraggebers für Schäden
Der Veranstalter/Auftraggeber haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich 
oder ihm selbst verursacht werden. Der Caterer kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

Technische Einrichtung und Anschlüsse
Soweit der Caterer für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe an den Caterer. Er stellt den Caterer von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen technischen/elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Caterers bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.

Verlust und Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Caterer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Caterer abzustimmen. Werden durch das Anbringen/Aufstellen von Gegenständen Beschädigungen verursacht, so trägt der Veranstalter die Renovierungs-/Reparaturkosten. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf der Caterer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar ist Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 Eldora AG                                                
Mitarbeiterrestaurant Getec
Rothausstrasse 61, Bau 906
4132 Muttenz                                         

T +41 79 895 96 87 | 9687-grt (at) eldora.ch